2G+ für Indoorsport

Achtung!

Ab 01.12.2021 gilt für den Indoorsport
die 2G+Regel!

Der Zutritt zu den geschlossenen Räumen der Sportanlagen sowie der jeweiligen Duschen und Umkleiden ist nur noch unter Berücksichtigung der 2G+ Regel zulässig. Zusätzlich zum Impf- bzw Genesenennachweis muss ein aktueller negativer Testnachweis vorgelegt werden.
Unter Aufsicht eines Verantwortlichen kann auch ein Test vor Ort durchgeführt werden.

Beim Betreten der Räumlichkeiten ist eine FFP2-Maske zu tragen.

Die Regelungen gelten nicht für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Personen, die eine ärztliches Attest vorlegen, dass sie sich aufgrund medizinischer Kontraindikation oder der Teilnahme an einer Studie nicht impfen lassen dürfen, dürfen die Räume betreten, soweit sie einen negativen Testnachweis vorlegen.